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Opfer von Behandlungsfehlern stehen oft ratlos und voller Verzweiflung vor scheinbar unüberwindbaren Hindernissen. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf Arzthaftungsrecht und Medizinrecht. Wir vertreten deutschlandweit ausschließlich die Patientenseite. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und Kompetenz.
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15. Mai 2013
Fehlende Motorradstiefel führen nicht automatisch zur Mithaftung
Verletzen sich Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall erheblich am Fuß, weil sie Sportschuhe tragen, müssen sie deswegen für die Unfallfolgen nicht automatisch mithaften. Das Tragen spezieller Motorradschuhe ist weder vom Gesetz vorgeschrieben, noch entspricht es dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein ...
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