Anwaltsbüro Quirmbach und Partner, Anwäkte für Schmerzensgeld, Personenschäden und Arzthaftungsrecht
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Quirmbach und Partner - Schmerzensgeld und Personenschäden

Experten für Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Personenschäden nach Unfällen

  • Vertrauen Sie auf 30 Jahre Erfahrung im Bereich Personenschadenregulierung nach Unfällen
  • Wir vertreten bundesweit nur die Geschädigten, niemals die Gegenseite.
  • Unsere Anwälte sind Experten für Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Personenschäden nach schweren Unfällen
  • Es geht uns um Ihren individuellen Schmerzensgeldanspruch und nicht um eine Nummer in der Schmerzensgeldtabelle.
  • Wir arbeiten mit hoch qualifizierten Gutachtern zusammen.
  • Die Kombination von Kompetenz und modernster Technik ist die Grundlage schneller und guter Ergebnisse.

Ihre Sorgen sind uns aus jahrzehntelanger Erfahrung vertraut und wir können uns daher sehr gut in Ihre Situation versetzen.

Sie finden in unserer Kanzlei ein hoch spezialisiertes Team von Anwälten im Bereich der Unfallschadenregulierung (Verkehrs- und allgem. Haftungsrecht sowie Versicherungsrecht, mit zusätzlichem Schwerpunkt private Unfallversicherung) nach schweren und schwersten Personenschäden. Deutschlandweit vertreten wir ausschließlich die Verletztenseite, niemals den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung.

Wir klären Sie auf und sagen Ihnen, wie es weitergehen kann, was zu tun ist. Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Unterhaltsansprüche nach Todesfällen etc.) durch.

Zum Thema "Schmerzensgeld" sagt Seniorpartner Martin Quirmbach:
"Mit diesem Thema kann man Bücher füllen. Nur höchst selten wird der Anspruch der Betroffenen wirklich korrekt dargestellt. Kollegen und Gerichte begnügen sich mit den Floskeln, angesichts der Verletzungen und deren Folgen sei ein Schmerzensgeld in Höhe von XY € erforderlich und angemessen.

Was ist angemessen, wenn Sie durch einen Unfall blind geworden sind, querschnittgelähmt im Rollstuhl sitzen oder ein Angehöriger im Wachkoma liegt? Für all diese Fälle gibt es niemals ein angemessenes Schmerzensgeld, denn kein Betrag kann für solche Schicksalsschläge "angemessen" sein. Die Versicherung negiert Ihre Beschwerden. Nicht selten stellt man Sie als Simulant hin. Die Gerichte zeigen im besten Fall Interesse, orientieren sich jedoch dann wieder an Schmerzensgeldentscheiden aus den vergangenen 20 Jahren. Es gilt, diese Mauer der Verweigerung zu durchbrechen. Ihre Betroffenheit muss dem Gegenüber sichtbar werden. Er muss gezwungen sein, sich die Realität anzuschauen in Form von Bildern, in Form von konkreten Beschreibungen Ihres Leids, Ihrer Qual, Ihrer Ängste, Ihrer Isolierung und Ihrer Hilflosigkeit.

Nur wenn es gelingt, das Bild Ihrer konkreten Situation in den Kopf des Sachbearbeiters der Versicherung und in den Kopf des Richters zu projizieren, besteht die Chance auf ein hohes und höchstes Schmerzensgeld, denn bei Schwerstschäden kann dieses Schmerzensgeld gar nicht hoch genug sein. Je mehr Schmerzensgeld Sie erhalten, umso mehr Möglichkeiten haben Sie, einen Ausgleich für Ihr Leid zu schaffen und, dies darf nicht unterschätzt werden, ein sehr hohes Schmerzensgeld wird von Ihnen auch als Anerkennung Ihres Leids gesehen und bewirkt damit das Gegenteil der eingangs beschriebenen Verharmlosung und Diskreditierung.

Meine Kollegen und ich verfügen über die Kenntnisse, sowohl in medizinischer, psychologischer als auch in juristischer Hinsicht, um die einzelnen Puzzlesteine zu einem Gesamtbild zusammenzufügen und für Sie das optimale Ergebnis zu erreichen."

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In der Regel antworten wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung rechnen, auf deren Grundlage Sie Ihre weiteren Schritte abwägen können.

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