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M.Quirmbach
Arzthaftungsrecht
Schmerzensgeld
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Th.Gfrörer
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J.Gläser
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M.Oehlschläger
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M.Meinhardt
(freier Mitarbeiter)
Arbeitsrecht |
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Rechtsanwalt
Malte Oehlschlaeger
ausschließlicher Tätigkeitsbereich:
Arzthaftungsrecht
Personenschäden
Schmerzensgeld
Büro: +49 (64 35) 96 40 - 0
Sekretariat: Frau Stock
Durchwahl: 96 40 - 23
Mail:
oehlschlaeger@ihr-anwalt.com
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"Schon immer hat die Medizin eine außerordentlich große Faszination auf mich ausgeübt. In Studium und Beruf habe ich keine Gelegenheit ausgelassen, medizinische Praxis zu erwerben. So bin ich seit 1993 im Rettungsdienst tätig. Darüber hinaus war ich - zum Teil langjährig - bei verschiedenen Krankenhäusern im Stationsdienst beschäftigt und durfte Erfahrungen in mehreren Operationssälen (Anästhesie, Gynäkologie, Kieferchirurgie, Herzchirurgie) sammeln. Dieses - aus der Sicht eines Juristen - tiefe Eintauchen in die Welt der Medizin bedeutet einen unschätzbaren Vorteil bei der rechtlichen Bewertung medizinischer Haftungsfragen.
Durch die Entscheidung, das Arzthaftungsrecht zu meinem Spezialgebiet zu etablieren, kann ich nun als Rechtsanwalt die fachliche Begeisterung zum Nutzen meiner Mandanten einsetzen. Hierauf fußend qualifiziere ich mich gegenwärtig zum Fachanwalt für Medizinrecht.
Wie auch meine Kollegen in unserem Team vertrete ich ausschließlich die betroffenen Patienten. Dabei entspricht es meiner inneren Überzeugung, mich für die Geschädigten einzusetzen.
Die Arbeit für eine US-Amerikanische Medizinrechtkanzlei hat mir einen interessanten Systemvergleich erlaubt. Es ist kein Geheimnis, dass die in den USA gezahlten Schmerzensgelder verglichen mit deutschem Standard oftmals ein kolossales Volumen besitzen. Meines Erachtens liegt die angemessene Höhe eines Schmerzensgeldes in einem Bereich zwischen dem, was in diesen beiden Ländern üblicherweise ausgeschüttet wird. In jedem Fall geben sich hierzulande allzu oft die Betroffenen mit allzu wenig zufrieden. Das liegt primär an der mangelnden Aufklärung über die umfangreichen Rechte als Geschädigter . Eine ebenso große Rolle spielt hier die Überzeugungskraft der Versicherungen, die oftmals rhetorisch geschickt einen Bruchteil des Durchsetzbaren als großzügiges Entgegenkommen darstellen. Hier ist es dringend erforderlich, sich genau zu informieren. Auch wenn ein finanzieller Schadensausgleich allein nicht wieder gesund zu machen vermag, und gerade in besonders tragischen Fällen allenfalls einen schwachen Trost bedeuten kann, sollten Sie nicht kampflos auf die Ihnen sicher und gerechterweise zustehenden Ansprüche verzichten."
Malte Oehlschläger ist seit 2002 als Rechtsanwalt und seit 2005/6 für die Kanzlei Quirmbach tätig.
Außerhalb seines Berufes beschäftigt er sich gerne mit Büchern, Schach, Squash, Tanz und Motorrad.
"Senden Sie mir jetzt Ihre Anfrage und Sie erhalten umgehend eine unverbindliche Einschätzung Ihres Falls."
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